Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Contenthütte / Leif Dunkelmann – Marketing & Social Media Agentur
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Contenthütte / Leif Dunkelmann (im Folgenden „Agentur") und dem jeweiligen Auftraggeber (im Folgenden „Kunde").
Die Agentur erbringt Dienstleistungen insbesondere in den Bereichen:
- Social Media Marketing
- Videografie und Fotografie
- Contentproduktion
- Webdesign
- Marketingberatung
- Prozessoptimierung
- Digitalisierung und KI-Beratung
- Online-Marketing
- Veröffentlichung von Content auf Social Media
Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden.
2. Vertragsgegenstand
Die Agentur erbringt Marketing-, Beratungs- und Produktionsleistungen. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus:
- Angebot
- Vertrag
- Leistungsbeschreibung
Die Agentur schuldet keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg, insbesondere keine garantierten:
- Reichweiten
- Leads
- Umsätze
- Rankings
- Social-Media-Follower
3. Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde verpflichtet sich, alle zur Leistungserbringung notwendigen Informationen rechtzeitig bereitzustellen. Hierzu gehören insbesondere:
- Zugangsdaten zu Social-Media-Accounts
- Logos, Bilder und Texte
- Informationen zu Projekten
- Ansprechpartner
- Termine für Drehs
Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, kann sich die Leistungserbringung entsprechend verzögern. Die Agentur haftet nicht für daraus entstehende Verzögerungen.
4. Social Media Betreuung
Bei Social Media Betreuung übernimmt die Agentur je nach Vereinbarung:
- Erstellung von Content
- Planung von Beiträgen
- Veröffentlichung von Beiträgen
- Verwaltung von Social-Media-Accounts
- Beratung
Der Kunde bleibt Inhaber der Social-Media-Accounts und ist für die Inhalte rechtlich verantwortlich. Die Agentur haftet nicht für:
- Kommentare Dritter
- Account-Sperrungen durch Plattformen
- Änderungen von Plattform-Algorithmen
5. Foto- und Videoproduktion
Bei Foto- und Videoproduktion gilt: Die Agentur erstellt Bild- und Videomaterial auf Baustellen oder beim Kunden. Der Kunde stellt sicher, dass:
- alle gefilmten Personen ihr Einverständnis gegeben haben
- alle gefilmten Baustellen / Gebäude gezeigt werden dürfen
- keine vertraulichen Inhalte gefilmt werden
Der Kunde haftet für fehlende Einwilligungen.
6. Musik, Urheberrechte und Lizenzen
Der Kunde ist verpflichtet sicherzustellen, dass alle Inhalte, die er der Agentur zur Verfügung stellt:
- frei von Rechten Dritter sind
- rechtmäßig verwendet werden dürfen
Werden Inhalte (z. B. Musik, Bilder, Logos) vom Kunden bereitgestellt, haftet der Kunde für mögliche Urheberrechtsverletzungen. Wenn der Kunde ausdrücklich die Nutzung bestimmter Musik oder Medien wünscht, trägt der Kunde die Verantwortung für die entsprechenden Nutzungsrechte. Die Agentur haftet nicht für Abmahnungen oder Lizenzverstöße, die auf Kundenmaterial zurückzuführen sind.
7. Nutzung von Musik auf Social Media
Die Nutzung von Musik auf Plattformen wie Instagram, TikTok, YouTube und Facebook kann urheberrechtlichen Beschränkungen unterliegen.
Der Kunde wird darüber informiert, dass die Nutzung bestimmter Musik für Unternehmensaccounts rechtlich eingeschränkt sein kann. Die Verantwortung für die rechtmäßige Nutzung liegt beim Kunden.
8. Haftung
Die Agentur haftet nur für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht wurden. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die Agentur nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Die Haftung ist in diesen Fällen auf den vertragstypischen Schaden begrenzt.
Eine Haftung für folgende Punkte ist ausgeschlossen:
- entgangenen Gewinn
- indirekte Schäden
- Datenverlust
- Social-Media-Account-Sperren
- Plattformänderungen
9. Haftung bei Social Media und Plattformen
Die Agentur hat keinen Einfluss auf Algorithmen, Reichweiten, Account-Sperren oder Änderungen der Plattformrichtlinien.
Daher kann keine Garantie für folgende Punkte übernommen werden:
- Reichweite
- Views
- Follower
- Leads
- Umsatz
10. Nutzungsrechte
Nach vollständiger Bezahlung erhält der Kunde ein einfaches Nutzungsrecht an den erstellten Inhalten.
Die Agentur darf erstellte Inhalte zu eigenen Marketingzwecken nutzen (z. B. Portfolio, Website, Social Media, Referenzen), sofern nichts anderes vereinbart wurde.
11. Vergütung
Die Vergütung richtet sich nach dem jeweiligen Angebot. Sofern nicht anders vereinbart:
- Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen ohne Abzug zu zahlen.
- Bei Retainer-Verträgen erfolgt die Abrechnung monatlich.
12. Vertragslaufzeit und Kündigung
Die Vertragslaufzeit richtet sich nach der jeweils individuell im Angebot oder Vertrag vereinbarten Laufzeit. Während der vereinbarten Vertragslaufzeit ist eine ordentliche Kündigung ausgeschlossen.
Nach Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit verlängert sich der Vertrag automatisch um jeweils weitere drei Monate, sofern er nicht von einer der Parteien mit einer Frist von einem Monat zum jeweiligen Laufzeitende schriftlich gekündigt wird.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn:
- eine Vertragspartei gegen wesentliche Vertragspflichten verstößt
- Zahlungen trotz Mahnung ausbleiben
- eine Zusammenarbeit aus rechtlichen Gründen unmöglich wird
Bereits erbrachte Leistungen sind im Falle einer außerordentlichen Kündigung vollständig zu vergüten.
13. Höhere Gewalt
Bei Ereignissen höherer Gewalt (z. B. Krankheit, Naturkatastrophen, behördliche Maßnahmen) ist die Agentur von der Leistungspflicht befreit.
14. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist der Sitz der Agentur, sofern der Kunde Kaufmann ist. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.