Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Contenthütte / Leif Dunkelmann – Marketing & Social Media Agentur
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Contenthütte / Leif Dunkelmann (im Folgenden „Agentur") und dem jeweiligen Auftraggeber (im Folgenden „Kunde").
Die Agentur erbringt Dienstleistungen insbesondere in den Bereichen:
- Social Media Marketing
- Videografie und Fotografie
- Contentproduktion
- Webdesign
- Marketingberatung
- Prozessoptimierung
- Digitalisierung und KI-Beratung
- Online-Marketing
- Veröffentlichung von Content auf Social Media
Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden.
2. Vertragsgegenstand
Die Agentur erbringt Marketing-, Beratungs- und Produktionsleistungen. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus:
- Angebot
- Vertrag
- Leistungsbeschreibung
Die Agentur schuldet keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg, insbesondere keine garantierten:
- Reichweiten
- Leads
- Umsätze
- Rankings
- Social-Media-Follower
3. Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde verpflichtet sich, alle zur Leistungserbringung notwendigen Informationen rechtzeitig bereitzustellen. Hierzu gehören insbesondere:
- Zugangsdaten zu Social-Media-Accounts
- Logos, Bilder und Texte
- Informationen zu Projekten
- Ansprechpartner
- Termine für Drehs
Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, kann sich die Leistungserbringung entsprechend verzögern. Die Agentur haftet nicht für daraus entstehende Verzögerungen.
4. Social Media Betreuung
Bei Social Media Betreuung übernimmt die Agentur je nach Vereinbarung:
- Erstellung von Content
- Planung von Beiträgen
- Veröffentlichung von Beiträgen
- Verwaltung von Social-Media-Accounts
- Beratung
Der Kunde bleibt Inhaber der Social-Media-Accounts und ist für die Inhalte rechtlich verantwortlich. Die Agentur haftet nicht für:
- Kommentare Dritter
- Account-Sperrungen durch Plattformen
- Änderungen von Plattform-Algorithmen
5. Foto- und Videoproduktion
Bei Foto- und Videoproduktion gilt: Die Agentur erstellt Bild- und Videomaterial auf Baustellen oder beim Kunden. Der Kunde stellt sicher, dass:
- alle gefilmten Personen ihr Einverständnis gegeben haben
- alle gefilmten Baustellen / Gebäude gezeigt werden dürfen
- keine vertraulichen Inhalte gefilmt werden
Der Kunde haftet für fehlende Einwilligungen.
6. Musik, Urheberrechte und Lizenzen
Der Kunde ist verpflichtet sicherzustellen, dass alle Inhalte, die er der Agentur zur Verfügung stellt:
- frei von Rechten Dritter sind
- rechtmäßig verwendet werden dürfen
Werden Inhalte (z. B. Musik, Bilder, Logos) vom Kunden bereitgestellt, haftet der Kunde für mögliche Urheberrechtsverletzungen. Wenn der Kunde ausdrücklich die Nutzung bestimmter Musik oder Medien wünscht, trägt der Kunde die Verantwortung für die entsprechenden Nutzungsrechte. Die Agentur haftet nicht für Abmahnungen oder Lizenzverstöße, die auf Kundenmaterial zurückzuführen sind.
7. Nutzung von Musik auf Social Media
Die Nutzung von Musik auf Plattformen wie Instagram, TikTok, YouTube und Facebook kann urheberrechtlichen Beschränkungen unterliegen.
Der Kunde wird darüber informiert, dass die Nutzung bestimmter Musik für Unternehmensaccounts rechtlich eingeschränkt sein kann. Die Verantwortung für die rechtmäßige Nutzung liegt beim Kunden.
8. Haftung
Die Agentur haftet nur für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht wurden. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die Agentur nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Die Haftung ist in diesen Fällen auf den vertragstypischen Schaden begrenzt.
Eine Haftung für folgende Punkte ist ausgeschlossen:
- entgangenen Gewinn
- indirekte Schäden
- Datenverlust
- Social-Media-Account-Sperren
- Plattformänderungen
9. Haftung bei Social Media und Plattformen
Die Agentur hat keinen Einfluss auf Algorithmen, Reichweiten, Account-Sperren oder Änderungen der Plattformrichtlinien.
Daher kann keine Garantie für folgende Punkte übernommen werden:
- Reichweite
- Views
- Follower
- Leads
- Umsatz
10. Haftung bei Webdesign und Webentwicklung
Sofern die Agentur im Auftrag des Kunden Webseiten, Landingpages oder sonstige digitale Präsenzen erstellt oder gestaltet, übernimmt die Agentur keinerlei Haftung für die erstellten Webseiten – weder während der Laufzeit des Vertrags noch nach dessen Beendigung.
Der Haftungsausschluss umfasst insbesondere:
- technische Fehler, Ausfälle oder Sicherheitslücken der Webseite
- Datenverlust oder Datenschutzverstöße auf der Webseite des Kunden
- Abmahnungen oder rechtliche Verstöße durch Inhalte auf der Webseite (z. B. fehlende Impressumspflichtangaben, DSGVO-Verstöße, urheberrechtlich geschützte Inhalte)
- wirtschaftliche Schäden, entgangenen Gewinn oder sonstige mittelbare Schäden, die aus der Nutzung oder dem Betrieb der Webseite entstehen
- Verfügbarkeit, Performance oder Erreichbarkeit der Webseite
- Kompatibilitätsprobleme mit bestimmten Geräten, Browsern oder Betriebssystemen
- Schäden durch Dritte (z. B. Hacker, Hosting-Anbieter, CMS-Anbieter)
Der Kunde ist nach Übergabe der Webseite selbst für deren Betrieb, Pflege, Aktualisierung und rechtliche Konformität verantwortlich. Die Agentur empfiehlt dem Kunden ausdrücklich, einen Fachanwalt für die rechtliche Prüfung der Webseite hinzuzuziehen. Eine Haftung der Agentur ist in jedem Fall – gleich aus welchem Rechtsgrund – vollständig ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
11. Nutzungsrechte
Nach vollständiger Bezahlung erhält der Kunde ein einfaches Nutzungsrecht an den erstellten Inhalten.
Die Agentur darf erstellte Inhalte zu eigenen Marketingzwecken nutzen (z. B. Portfolio, Website, Social Media, Referenzen), sofern nichts anderes vereinbart wurde.
12. Vergütung
Die Vergütung richtet sich nach dem jeweiligen Angebot. Sofern nicht anders vereinbart:
- Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen ohne Abzug zu zahlen.
- Bei Retainer-Verträgen erfolgt die Abrechnung monatlich.
- Projektbasierte Leistungen sowie Unternehmensberatungen werden zu 100 % im Voraus abgerechnet. Die Leistungserbringung beginnt erst nach vollständigem Zahlungseingang.
13. Vertragslaufzeit und Kündigung
Die Vertragslaufzeit richtet sich nach der jeweils individuell im Angebot oder Vertrag vereinbarten Laufzeit. Während der vereinbarten Vertragslaufzeit ist eine ordentliche Kündigung ausgeschlossen.
Nach Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit verlängert sich der Vertrag automatisch um jeweils weitere drei Monate, sofern er nicht von einer der Parteien mit einer Frist von einem Monat zum jeweiligen Laufzeitende schriftlich gekündigt wird.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn:
- eine Vertragspartei gegen wesentliche Vertragspflichten verstößt
- Zahlungen trotz Mahnung ausbleiben
- eine Zusammenarbeit aus rechtlichen Gründen unmöglich wird
Bereits erbrachte Leistungen sind im Falle einer außerordentlichen Kündigung vollständig zu vergüten.
14. Unternehmensberatung
Sofern die Agentur Beratungsleistungen erbringt (z. B. Strategieberatung, Prozessoptimierung, Digitalisierung, KI-Beratung, Marketingberatung), gelten ergänzend folgende Regelungen:
- Beratungsleistungen werden vollständig im Voraus in Rechnung gestellt und sind vor Beginn der Beratung zu begleichen.
- Die Agentur schuldet eine sorgfältige, fachkundige Beratung, jedoch keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg oder eine konkrete Ergebnisgarantie.
- Empfehlungen und Konzepte der Agentur basieren auf den vom Kunden bereitgestellten Informationen. Der Kunde ist für die Vollständigkeit und Richtigkeit dieser Angaben verantwortlich.
- Die Umsetzung von Beratungsergebnissen obliegt dem Kunden. Die Agentur haftet nicht für Schäden, die aus der Umsetzung oder Nicht-Umsetzung von Empfehlungen entstehen.
- Erstellte Konzepte, Strategien und Unterlagen sind nach vollständiger Bezahlung zur betrieblichen Nutzung durch den Kunden bestimmt. Eine Weitergabe an Dritte bedarf der schriftlichen Zustimmung der Agentur.
- Bereits durchgeführte Beratungsleistungen sind auch bei vorzeitiger Beendigung des Auftrags vollständig zu vergüten.
Soweit Beratungsleistungen im Rahmen öffentlicher Förderprogramme erbracht werden, gelten ergänzend die jeweiligen Förderbedingungen und Richtlinien des entsprechenden Programms. Die Agentur unterstützt den Kunden bei der Antragstellung nach bestem Wissen und Gewissen, übernimmt jedoch keine Gewähr für die Bewilligung eines Förderantrags. Wird ein Förderantrag abgelehnt oder nicht bewilligt, hat dies keinen Einfluss auf die Wirksamkeit des geschlossenen Beratungsvertrags. Der Kunde bleibt in diesem Fall zur vollständigen Vergütung der vereinbarten Leistungen verpflichtet. Ein Widerrufsrecht besteht im B2B-Bereich nach deutschem Recht nicht.
15. Höhere Gewalt
Bei Ereignissen höherer Gewalt (z. B. Krankheit, Naturkatastrophen, behördliche Maßnahmen) ist die Agentur von der Leistungspflicht befreit.
16. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist der Sitz der Agentur, sofern der Kunde Kaufmann ist. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.